Finanzen

Zeitung: Länder kappen Gehaltserhöhungen für Beamte

GDN - Mehr als zwei Drittel der 1,5 Millionen Beamten in den Bundesländern werden nicht oder nur mit Abstrichen vom jüngsten Tarifabschluss für ihre angestellten Kollegen profitieren: Eine wachsende Zahl von Landesregierungen bereitet sogar Nullrunden oder eine grundsätzliche Entkoppelung der Gehaltsrunden für Tarifangestellte und Beamte vor. Das zeigen Recherchen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagausgabe) bei den Ländern.
Die 800.000 Angestellten der Länder erhalten nach dem Tarifabschluss vom 9. März Gehaltserhöhungen von 2,65 Prozent in diesem Jahr und von 2,95 Prozent im Jahr 2014. Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Klaus Dauderstädt, kritisierte den von vielen Landesregierungen eingeschlagenen Kurs scharf. "Die Entwicklung gewinnt inzwischen offenkundig eine ganz neue Qualität", sagte er der F.A.Z. Eine spezielle Deckelung der Besoldungserhöhungen für Beamte "zerstört über kurz oder lang die ganze Systematik einer nach Anforderungen und Erfahrung gestaffelten Bezahlung im öffentlichen Dienst", warnte er. Der DBB fordert ebenso wie in den Vorjahren eine ungeschmälerte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten. Besonders starke Einschnitte verlangen Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen von ihren Beamten. In Rheinland-Pfalz soll die Besoldung bis 2016 nur um ein Prozent pro Jahr steigen. Schleswig-Holstein will die Übertragung des Tarifergebnisses zeitlich bis 2015 strecken und zugleich weitere Erhöhungen in den Folgejahren auf 1,5 Prozent begrenzen. Nordrhein-Westfalen plant Nullrunden für Beamte ab Besoldungsstufe A13 und eine Begrenzung auf 1,5 Prozent für die Besoldungsstufen A11 und A12. Lediglich Bayern und Hamburg haben eine Gleichbehandlung von Beamten und Tarifbeschäftigten angekündigt. Nach dem Tarifabschluss für Angestellte von Bund und Kommunen im Jahr 2012 hatte die Bundesregierung das Ergebnis ebenfalls ungeschmälert auf Bundesbeamte übertragen. Es sah Gehaltserhöhungen von insgesamt 6,3 Prozent in einem Zeitraum von zwei Jahren vor.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.