Sport

Bundesländer öffnen Markt für Sportwetten

(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die 16 Bundesländer haben sich auf eine Öffnung des milliardenschweren Marktes für Sportwetten geeinigt. Laut des Entwurfes zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, über den die "Welt am Sonntag" berichtet, erhalte jeder private Wettanbieter, der Mindeststandards erfülle, um die Jugend zu schützen und Spielsucht einzudämmen, ab dem 1. Januar 2020 eine bundesweit gültige Lizenz.
Eine Obergrenze für die Zahl der zur Verfügung stehenden Konzessionen gebe es nicht mehr. Der Vertrag wird nach Informationen der Zeitung im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz am 21. März unterzeichnet. Die nun gefundene Lösung gilt zunächst bis zum 30. Juni 2021, dann endet die sogenannte Experimentierphase. Wie es danach weitergeht, ist Inhalt weiterer Gespräche zwischen den Staatskanzleien der Länder. 2011 hatten sich die Länder schon einmal darauf geeinigt, Konzessionen an private Sportwetten-Anbieter zum Betreiben von Online-Wetten zu vergeben. Allerdings gab es eine Obergrenze: Damals sollten nicht mehr als 20 zugelassen werden. Es bewarben sich allerdings 73, von denen nach einer ersten Vorauswahl 35 übrigblieben. Nachdem ein Wett-Anbieter sich über das Verfahren beschwert hatte und vor Gericht gezogen war, wurde der Prozess gestoppt. Laut dem für die Vergabe zuständigen hessischen Innenministerium werden die Anbieter die gleichen Auflagen erfüllen müssen, die schon beim ersten Regelungsversuch galten. Die Anbieter müssen demnach dafür sorgen, dass sich bei ihnen kein Jugendlicher registrieren kann, außerdem müssen sie Spieler stoppen, sobald sie mehr als 1.000 Euro im Monat setzen wollten. Live-Wetten, etwa auf die nächste gelbe Karte oder den nächsten Einwurf beim Fußball, seien weiterhin untersagt. Bei Tipico, dem Marktführer in Deutschland, ist man bereit, das Angebot entsprechend anzupassen. "Tipico bewirbt sich um eine bundesweite Sportwetten-Konzession. Wie genau sich das Angebot im Falle einer Erteilung verändert, hängt von den Lizenzbedingungen und vom Wettbewerberumfeld ab", teilte das Unternehmen der "Welt am Sonntag" mit. Das gelte auch für die Frage, ob die Werbung mit Oliver Kahn künftig noch in der bisherigen Form möglich sein wird.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.