Finanzen

Studie: Frauenquote für Aufsichtsräte hat kaum Strahlkraft nach außen

Geschäftsfrauen mit Smartphone
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die gesetzliche Frauenquote für die Aufsichtsräte von Großunternehmen hat bislang kaum Strahlkraft über die unmittelbar betroffenen Unternehmen hinaus. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (IMU) der Hans-Böckler-Stiftung, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Donnerstagsausgaben berichten.
Demnach ist der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und voll mitbestimmter Unternehmen gestiegen. Von den 107 Firmen, die unter die gesetzliche Regelung fallen, hatten in ihren Aufsichtsräten im vergangenen Jahr 85 einen Frauenanteil entsprechend der gesetzlichen Mindestquote von 30 Prozent. 22 Prozent blieben 2018 jedoch unterhalb der Quoten-Vorgabe. "Die Mehrzahl der Unternehmen, die die Quote bereits erfüllen müssen, stellt nur so viele weibliche Aufsichtsratsmitglieder, wie unbedingt erforderlich", sagte Studienautorin Marion Weckes dem RND. Eine Wirkung auf den Frauenanteil in den Vorständen sei zwar vorhanden, eine darüber hinaus gehende Strahlkraft, zum Beispiel auf Unternehmen, die von der Quote nicht direkt erfasst würden, entfalte das Gesetz aber nicht. Die gesetzliche Frauenquote gilt seit Anfang 2016 für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen. In der Regel sind dies Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten und einem von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite paritätisch besetzten Aufsichtsrat. Diese Firmen sind zudem verpflichtet, verbindliche Zielgrößen für einen höheren Frauenanteil auch in Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen. Laut Studie sind Frauen in den Vorständen der quotengebundenen Unternehmen weiterhin wenig vertreten: Zu Beginn des Jahres 2019 waren 43 oder neun Prozent der Vorstandsposten mit Frauen besetzt. In sieben Unternehmen waren zwei Frauen im Vorstand. In zwei Unternehmen gab es weibliche Vorstandsvorsitzende. "Weit vor der gesetzlichen Verpflichtung zu den Zielvorgaben hätten unternehmerische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um mehr Frauen für Vorstandsposten zu qualifizieren", heißt in der Studie. Dieses Fazit gelte umso mehr für nicht quotengebundene Unternehmen: "Diese besetzten derzeit noch weitaus weniger Frauen im Vorstand. Das Gesetz entfaltet damit nicht die erhoffte Wirkung auf Unternehmen, die von der Quote nicht erfasst werden." Studien-Autorin Weckes sieht daher weiteren Handlungsbedarf für die Politik: "Ein `kleines` Quotengesetz, das nur 107 Unternehmen verpflichtet, und zudem nur für den Aufsichtsrat gilt, produziert noch keinen Kulturwandel."
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