Lokales

Gutachten: Berlin könnte Wohnkonzerne enteignen

Dächer von Berlin-Kreuzberg
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen in Berlin steht laut eines Gutachtens rechtlich nichts im Wege. Die "Rechtliche Stellungnahme – Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin" war vom Senat in Auftrag gegeben worden, berichtet der "Spiegel".
Das 21-seitige Kurzgutachten eines Verwaltungsrechtlers kommt zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen wie der Deutschen Wohnen und die Überführung in Gemeineigentum nach Artikel 15 des Grundgesetzes zulässig ist. Das Land Berlin könnte ein entsprechendes Enteignungsgesetz erlassen. Außerdem, so heißt es in der Stellungnahme, dürfte die "festzulegende Entschädigung den Verkehrswert der vergesellschafteten Immobilien deutlich unterschreiten". Kürzlich hatte der Senat in einer ersten groben Schätzung die Entschädigungskosten für die Sozialisierung der Immobilienkonzerne mit bis zu 36 Milliarden Euro beziffert. Die Initiatoren eines Volksentscheids zur Vergesellschaftung jener Immobilienkonzerne, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen, rechnen hingegen mit Kosten zwischen 9 und 12 Milliarden Euro. Ab 6. April wollen die Initiatoren für den Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen" Unterschriften sammeln.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.