Finanzen

Umfrage: Verfassungsrichter sollen EZB in die Schranken weisen

GDN - Das Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Rettung des Euros durch den Ankauf von Staatsanleihen aus Krisenländern sollte nach Meinung von fast der Hälfte der Bundesbürger durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt werden, nur ein Drittel ist anderer Meinung. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage für "Handelsblatt-Online".
48 Prozent der Befragten plädierten dafür, dass das Bundesverfassungsgericht bei der Beratung der Klagen gegen das EZB-Programm an diesem Dienstag und Mittwoch den Euro-Rettern in der Notenbank in den Arm fällt. 31 Prozent halten die Klagen der Euro-Kritiker für nicht gerechtfertigt. Ein relativ großer Anteil der Deutschen (21 Prozent) hat in dieser für das Überleben der Euro-Zone entscheidenden Frage keine Meinung. Vor allem Anhänger der Liberalen und der Linken plädieren für ein Ende der Rettungsmaßnahmen durch das Bundesverfassungsgericht: Bei den FDP-Anhängern sind es 62 Prozent, bei der Linkspartei 53 Prozent. Weniger Probleme mit dem Anleihenprogramm haben die Wähler der SPD (48 Prozent), CDU (47) und Grünen (39). Die Skepsis gegenüber den Euro-Rettungsprogrammen ist in Ostdeutschland überproportional hoch und steigt mit zunehmendem Alter. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag und Mittwoch über Klagen gegen den Europäischen Rettungsschirm (ESM) und das EZB-Anleihenaufkaufprogramm OMT. Im Eilverfahren im vergangenen September hatte das höchste deutsche Gericht den ESM prinzipiell gebilligt. Daher geht es jetzt vor allem um die Anleihenkäufe. Ein Richterspruch gegen die EZB gilt als unwahrscheinlich. Sollte sich das Bundesverfassungsgericht dennoch dazu durchringen, würde das dazu führen, dass sich die Bundesbank nicht mehr an den für verfassungswidrig befundenen Aktionen beteiligen dürfte. In letzter Konsequenz müsste Deutschland aus dem Euro-System aussteigen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.