Finanzen

Finanzlobby setzt sich bei Anlegerschutz gegen Regierung durch

GDN - Ein Verbot von offenen Immobilienfonds ist endgültig vom Tisch. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums für die Umsetzung der sogenannten AIFM-Richtlinie hervor, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe.
Damit soll innerhalb der Europäischen Union der Anlegerschutz verbessert werden. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollte offene Immobilienfonds für Privatanleger ursprünglich verbieten. Nun sollen nur der Kauf und Verkauf beschränkt werden. Demnach können Anleger ihre Anteile künftig nur noch einmal im Jahr verkaufen. In den vergangenen Jahren waren mehrere Fonds in Schieflage geraten, weil sich die Investoren zu schnell von ihren Anteilen trennen wollten. Die Finanzlobby setzte sich auch in einem anderen Punkt gegen das Ministerium durch: Objektfonds, mit denen Privatanleger etwa in Schiffe oder Flugzeuge investieren können, will Schäuble ebenfalls laxer regulieren als ursprünglich geplant. Für sie gilt künftig allerdings eine Mindestanlage von 50.000 Euro. Der Gesetzentwurf soll in der zweiten November-Hälfte vom Kabinett verabschiedet werden. Danach müssen ihn noch Bundestag und Bundesrat beraten. "Auch in diesen Verfahrensstadien sind Änderungen möglich", schrieb eine Lobbyorganisation guten Mutes an ihre Mitglieder.
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