Gesundheit

Kassenpatienten warten 20 Tage länger auf Termin als Privatpatienten

Umfrage in Nordrhein-Westfalen


(Quelle: pixabay/geralt)
GDN - Eine Umfrage der Grünen-Fraktion in Nordrhein-Westfalen hat ergeben, dass Kassenpatienten durchschnittlich 20 Tage länger auf einen Arzttermin warten als Privatpatienten. Die Grünen fordern dafür eine Änderung des Honorarsystems.
Die aktuelle Erhebung der Bundestagsfraktion der Grünen zu den Wartezeiten bei Fachärzten bestätigt, was viele bereits befürchtet haben: Die Wartezeit auf einen Termin dauert bei gesetzlich versicherten Patienten deutlich länger als bei privat versicherten: Die Differenz beträgt im Schnitt 20 Tage. Mit diesem Ergebnis verstärken die Grünen ihre Forderung nach einer Bürgerversicherung.
Die nordrhein-westfälischen Bundestagsabgeordneten Bärbel Höhn, Maria Klein-Schmeink und Katja Dörner hatten die Umfrage ins Leben gerufen. Daraufhin hatten Teilnehmer aus acht Städten bei insgesamt 405 Arztpraxen aus sechs verschiedenen Fachrichtungen zuerst als Kassenpatient und danach als Privatpatient einen Termin erfragt.

Das Ergebnis war eindeutig, wobei die Städte Bonn, Bielefeld und Köln die größte Diskrepanz zeigten, in Münster hingegen war der Unterschied am geringsten.
In Bezug auf die unterschiedlichen Fachbereiche warteten gesetzlich versicherte Patienten 33 Tage länger auf einen Termin beim Radiologen als privat Versicherte. Die Differenz war bei Dermatologen mit 25 Tagen ebenfalls sehr hoch. Bei Kardiologen war der Unterschied mit sechs Tagen hingegen am geringsten.

Ob der von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante Service mit einer Termingarantie von 28 Tagen die durchschnittliche Wartezeitdifferenz zwischen Kassen- und Privatpatienten verringern kann, bleibt damit wohl zu bezweifeln. Die Grünen-Fraktion fordert hingegen eine einheitliche Honorarordnung für Ärzte für eine Vergütung nach Behandlungsaufwand anstatt nach Art der Versicherung.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.