Finanzen

Exportorientierte Unternehmen setzen auf Verträge nach deutschem Recht

GDN - Exportorientierte Unternehmen versprechen sich von der Vertragsgestaltung nach deutschem Recht erhebliche Vorteile im internationalen Wettbewerb. Das belegt eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), die dem "Handelsblatt" (Montagausgabe) vorliegt.
Die Vorbehalte gegenüber der Vertragsgestaltung nach angelsächsischem Recht sind dagegen erheblich. Rund drei Viertel der international agierenden deutschen Unternehmen (74 Prozent) würden gerne stärker auf deutsches Vertragsrecht zurückgreifen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Unternehmen erhoffen sich eine verständlichere Vertragsgestaltung oder eine einfachere Rechtsdurchsetzung. Außerdem sehen die Unternehmen in der Anwendung des deutschen Rechts eine Möglichkeit, Anwaltskosten zu reduzieren. Doch es geht nicht nur um Kosten und Verständlichkeit. Viele Unternehmen wollen schwer kalkulierbare Risiken, etwa die Gefahr von Sammelklagen wie sie nach US-Recht möglich sind, vermeiden. An der Umfrage des DIHK haben sich 2.500 Unternehmen beteiligt. "Made in Germany" ist aus Sicht der Unternehmen somit nicht nur ein Qualitätssiegel für deutsche Autos oder Maschinen, sondern auch für deutsches Recht. Deutsches Recht garantiere "weitgehende unternehmerische Freiheit, gewährleistet ein hohes Maß an Rechtssicherheit und bringt widerstreitende Interessen in der Regel zu einem fairen Ausgleich", sagte DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann dem "Handelsblatt". In den USA dagegen hätten sich die ausufernde Gewährung von Schadensersatzansprüchen und Sammelklagen zum echten Standortnachteil entwickelt, sagt Driftmann. Die damit einhergehenden Kosten belasteten die US-Wirtschaft jährlich mit 250 Milliarden Dollar. Die Vorteile, Verträge im internationalen Rechtsverkehr nach deutschem Recht abzuschließen, könnten nach Auffassung der Wirtschaft von der Politik stärker betont werden.
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