Vermischtes

Versicherer zahlen 100 Millionen Euro für Fahrrad-Diebstähle

Fahrradfahrer
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Fahrraddiebe kommen die Hausratsversicherer teuer zu stehen. 100 Millionen Euro haben sie im vergangenen Jahr für Fahrrad-Diebstähle an ihre Kunden gezahlt.
"Der durchschnittliche Schaden lag bei 520 Euro pro Rad", sagte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) der "Welt am Sonntag". 2015 seien in Deutschland rund 200.000 Räder gestohlen worden, die versichert waren. "Die Zahl erreicht damit erneut den Spitzenwert von 2014, als der höchste Stand seit fünf Jahren erreicht worden war", so der GdV. Der Verband will die Zahlen am Montag bekanntgeben. Tatsächlich dürfte der Gesamtschaden allerdings deutlich größer sein, weil viele Besitzer ihr Rad wegen hoher Prämien nicht extra versichern. Zudem werden nicht alle entwendeten Fahrräder gemeldet oder polizeilich erfasst. Rechnet man auch diejenigen Räder hinzu, die nicht versichert waren, ist die Zahl deutlich höher: insgesamt 335.174 Diebstahlsfälle wurden von der Polizei 2015 registriert. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 1,3 Prozent. Die Aufklärungsquote sank bundesweit leicht auf 9,1 Prozent. Das bedeutet: neun von zehn geklauten Rädern bleiben verschwunden. In den Stadtstaaten ist diese Quote besonders schlecht. Sie beträgt in Berlin und Hamburg nur jeweils 3,9 Prozent, in Bremen 4,4 Prozent. Am häufigsten schlagen die Diebe aber in Münster zu. Bezogen auf 100.000 Einwohner gab es dort 1.719 Rad-Diebstähle. Den zweiten und dritten Platz im Städtevergleich belegen Magdeburg (1.514) und Cottbus (1.502). Der GDV rät, Fahrräder an einer Abstellanlage, einem Laternenpfahl oder ähnlich festen Verankerungen anzuschließen. "Je stabiler und damit meist auch schwerer das mechanische Schloss ist, desto sicherer ist es", empfiehlt Alexander Küsel, Leiter der GDV-Schadenverhütung. Die Diebe hätten nicht viel Zeit: "Wenn sie mehr als drei Minuten brauchen, um ein Schloss zu knacken, schreckt sie das ab." Räder müssten mit einem eigenständigen Schloss gesichert sein, ein einfaches Rahmenschloss sei kein Diebstahlschutz.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.