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Verkehrsministerium hält Bußgelder im VW-Skandal für "entbehrlich"

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(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die VW AG kommt dank einer Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums im Abgasskandal wohl um Bußgelder herum: Diese seien "entbehrlich", bestätigte das Verkehrsministerium auf eine Anfrage des Magazins "Stern". Dass der Autohersteller auf eigene Kosten die Fahrzeuge nachrüste, sei ausreichend.
Der Berliner Umweltrechtler Remo Klinger kritisierte diese Entscheidung im Gespräch mit dem "Stern" als "Skandal sondergleichen". Die von ihm vertretene Deutsche Umwelthilfe hat im Mai bei der EU-Kommission in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland beantragt. Obwohl Deutschland seit 2009 laut einer EU-Verordnung verpflichtet sei, gegen die Verwendung sogenannter Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung abschreckende Strafen im deutschen Recht vorzusehen, sei dies nicht geschehen. "Nirgends steht das drin", sagte auch der Anwalt Christopher Rother, der für die US-Kanzlei Hausfeld VW-Opfer vertritt. Auch seine Kanzlei hat in dieser Sache die EU-Kommission angerufen. "Der Staat hat komplett versagt", sagte Rother dem "Stern". Nach Recherchen des Magazins hat es die Bundesregierung wiederholt versäumt, auf Brüsseler Anforderungen in dieser Frage zu reagieren. So unterließ es Berlin bis Anfang 2009, die EU-Kommission über die nach deutschem Recht vorgesehenen Strafen zu unterrichten, schreibt der "Stern". Anders als 18 andere Mitgliedsstaaten ließ die Bundesregierung demnach laut einer Aktenaufstellung auch eine Anfrage der EU-Kommission vom Februar 2013 unbeantwortet. Erst auf ein erneutes Schreiben, das die Kommission am 1. Oktober 2015 und damit kurz nach Bekanntwerden des Dieselskandals verschickte, habe auch Berlin reagiert. Die Bundesregierung meldete der Kommission auch hier keine konkreten Strafandrohungen, schreibt der "Stern" weiter. Stattdessen hieß es in der Antwort, es gebe in Deutschland allgemeine "verwaltungsrechtliche Reaktionsmöglichkeiten", auch "speziell für Abschalteinrichtungen".
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