Technik

BKA will gesetzliche Kooperationspflicht für WhatsApp

Ein Pärchen wartet am Flughafen
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Angesichts zunehmender kryptierter Kommunikation von Terrorverdächtigen will das BKA eine gesetzliche Kooperationspflicht für WhatsApp und andere Provider. "WhatsApp zu nutzen ist einfach, WhatsApp zu überwachen ist für uns eine besondere Herausforderung" sagte BKA-Chef Holger Münch der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe).
"Es würde uns im nationalen Recht schon helfen, wenn die Anbieter von Telemediendiensten genauso wie in der klassischen Telekommunikation verpflichtet wären, Bestandsdaten vorzuhalten und auskunftspflichtig zu sein", unterstrich Münch. Der BKA-Chef regte auch eine Erweiterung der Befugnisse zur Online-Durchsuchung an. Diese sei zur Gefahrenabwehr ausdrücklich erlaubt, nicht jedoch zur Strafverfolgung. "Hier wünschte ich mir auch eine klare Regelung für den Bereich der Strafverfolgung", erklärte Münch. Der Staat müsse eine "schlagkräftige Strafverfolgung gewährleisten".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.