Politik

Arbeitsrechtler fordern Neuregelung der Betriebsratsvergütung

Glasfassade an einem Bürohaus
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Arbeitsrechtler mahnen Union und SPD, bei ihren Koalitionsverhandlungen das Thema Betriebsratsvergütung nicht zu vergessen. Diese müsse gesetzlich präziser geregelt werden.
Wenn einer Großen Koalition "in einer solchen kleineren Frage ein guter Wurf gelingt, dann könnte sie durch Rechtssicherheit der Mitbestimmung einen Dienst erweisen", sagte der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, Gregor Thüsing, dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe). Das Thema war durch die hohe Bezahlung für VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh und Ermittlungen wegen Untreueverdachts gegen Manager des Konzerns wieder auf die Agenda gerückt. Der Versuch einer gesetzlichen Neuregelung scheiterte allerdings in der vergangenen Wahlperiode am Widerstand der Union. Experten mahnen nun die künftige Regierung, einen neuen Anlauf zu nehmen. "Bei jedem anderen Beschäftigten werden seine Arbeitsaufgabe, die Qualifikation und wahrgenommene Verantwortung bei der Vergütung berücksichtigt, nicht aber bei Betriebsratsmitgliedern", sagte der frühere Justiziar der IG Metall und Leiter des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht, Thomas Klebe. "Das muss angepasst werden." Der Bonner Arbeitsrechtler Thüsing schlägt zusammen mit Ulrich Preis, Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität Köln, vor, im Betriebsverfassungsgesetz die Kriterien, nach denen eine "fiktive Karriere" für die Bezahlung von Betriebsräten zu ermitteln ist, klarer zu fassen. Möglich sei aber auch, die Konkretisierung der Vergütung den Tarifpartnern zu überlassen. "Dies ist ein bewährtes Modell, undeutliche oder allzu abstrakte gesetzliche Regelungen maßgeschneiderten betrieblichen Lösungen zu überantworten", sagte Preis dem "Handelsblatt".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.