Politik

Verwaltungsrichter begrüßen Ankerzentren für Flüchtlinge

Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, hält die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigten Ankerzentren für Flüchtlinge für einen guten Ansatz. "Wenn die Idee der Ankerzentren konsequent und effizient umgesetzt wird, erwarte ich mir davon einen großen Schritt in Richtung eines konsequenten Vollzugs des Ausländer- und Asylrechts und einer effizienten Vollstreckung von Ausreisepflichten", sagte Seegmüller dem "Handelsblatt".
In diesen Zentren könne die Identität der Asylbewerber festgestellt, die notwendige medizinische Versorgung gewährt und dann ein schnelles Anhörungs- und Entscheidungsverfahren durchgeführt werden. Seehofer hatte angekündigt, ab September bis zu fünf Zentren für Flüchtlinge in den großen Bundesländern einzurichten. Auf diese Weise will der CSU-Politiker schnellere Asylverfahren und Abschiebungen erreichen. Die Abkürzung "Anker" steht für "Ankunft, Entscheidung, Rückführung". Dabei würden verschiedene Behörden unter einem Dach zusammenarbeiten. "Dort können Behörden und Gerichte jederzeit mit den Asylbewerbern in Kontakt treten", lobte Seegmüller. "Von dort aus können die Asylbewerber zu den Gerichtsverhandlungen an die Gerichte gebracht werden." Abgelehnte Asylbewerber könnten direkt aus den Ankerzentren in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Der BDVR-Vorsitzende mahnte zugleich die Länder, zusätzliches Personal für die Verwaltungsgerichte auf keinen Fall wieder abzuziehen. Das sei in einigen Bundesländern schon passiert. "Dort wurden Proberichter, nachdem sie zwei Jahre am Verwaltungsgericht tätig gewesen waren, plötzlich ersatzlos an andere Gerichte geschickt", kritisierte Seegmüller.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.