Politik

Union fordert Nachbesserungen bei Musterfeststellungsklage

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Union lehnt den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Musterfeststellungsklage ab und fordert Nachbesserungen. "Wir wollen weder großen Kanzleien noch Verbänden mit dem Geschäftsmodell Abmahnungen ein neues Feld auf dem Silbertablett präsentieren", sagte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe).
"Unter anderem deshalb muss die Klagebefugnis für Musterfeststellungsklagen deutlich enger gefasst werden, als das Recht zu Abmahnungen nach dem Unterlassungsklagen-Gesetz." Die CDU-Politikerin warf dem von der SPD-Politikerin Katarina Barley geführten Justizministerium vor, eine Einigung zu verhindern. Das Justizministerium "steht auf der Bremse", wenn es nun im vierten Gesetzentwurf mit der im Wesentlichen unveränderten Liste nach dem Unterlassungsklagen-Gesetz daherkomme. In der Liste, die vom Bundesamt für Justiz geführt wird, sind derzeit 78 sogenannte "qualifizierte Einrichtungen" aufgeführt, die damit als klageberechtigt anerkannt sind. Im Koalitionsvertrag ist zwar zur Musterfeststellungsklage vereinbart, dass nur qualifizierte Einrichtungen mit der Klagebefugnis ausgestattet werden sollen. Die Union will dies nun aber, wie Winkelmeier-Becker erläuterte, durch eine "individuell erteilte Befugnis an seriöse Verbände auf einer Positivliste ermöglichen". Auf den Verbraucherzentrale Bundesverband, den Mieterbund und den ADAC könne man sich sofort einigen, fügte die CDU-Politikerin hinzu. "Dann wäre die rechtzeitige Klagemöglichkeit zugunsten der Dieselkäufer garantiert; das ist auch unser erklärtes Ziel und so vereinbart." Der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich sieht indes keinen Grund, die Ressortabstimmung weiter zu verzögern. "Für mich ist wichtig, dass die Ressortabstimmung sehr zügig zum Abschluss kommt und wir zur Vorlage an den Bundestag kommen", sagte der Bundestagsabgeordnete dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe). "Die Details werden dann im Parlament beraten."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.