Politik

Justizministerin will Schutz von Whistleblowern verbessern

Katarina Barley
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will Informanten in Deutschland, die zur Aufdeckung von Verstößen in Unternehmen beitragen, künftig besser schützen. Anlass ist eine EU-Richtlinie zum besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die das Ministerium in deutsches Recht umsetzt.
"Wir brauchen kritische Stimmen, die etwa Korruption oder den Schaden anderer an die Öffentlichkeit bringen", sagte Barley dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe). "Das erfordert Mut, der nicht sanktioniert, sondern unterstützt werden sollte." Laut dem Gesetzentwurf, über den das "Handelsblatt" (Freitagausgabe) berichtet, soll nun die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses ausdrücklich erlaubt sein, "um eine rechtswidrige Handlung oder ein anderes Fehlverhalten aufzudecken" - vorausgesetzt der Informant will das öffentliche Interesse schützen. Barley betonte, dies könne "nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Schutz von Hinweisgebern in ganz Europa" sein. Sie erwarte, dass die EU-Kommission "zeitnah" einen Entwurf für einen weitreichenden und allgemeinen Schutz von Hinweisgebern vorlegen wird Der Bremer Justizsenator Martin Günthner (SPD) hält eine deutsche Regelung für richtig. Bei Vorgängen wie der Steuerhinterziehung oder der Wirtschaftskriminalität sei die Arbeit von Whistleblowern und Journalisten "sehr wertvoll", sagte Günthner dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe). "Ohne diese Arbeit blieben die Allgemeinheit und blieben die staatlichen Stellen wohl in vielen Fällen ahnungslos." Er verwies auf eine Studie der EU-Kommission. Danach liegt der finanzielle Schaden aufgrund des fehlenden Schutzes von Hinweisgebern allein im öffentlichen Auftragswesen EU-weit zwischen 5,8 und 9,6 Milliarden Euro pro Jahr. Barleys Gesetzentwurf bringt auch Unternehmen eine deutliche Verbesserung für die Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse - eine, wie die Ministerin sagte, "wichtige Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort". "Künftig sind Geschäftsgeheimnisse eindeutig und europaweit einheitlich definiert." Unternehmen könnten somit "einfacher und effektiver ihr Recht in der gesamten EU durchsetzen", so Barley. Gerichte können demnach künftig nicht nur ein Verbot von Produkten aussprechen, die mit illegalen Informationen verkauft oder hergestellt wurden. Sie können auch die "Vernichtung oder Herausgabe (...) der Dokumente, Gegenstände, Materialien, Stoffe oder elektronischen Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten" anordnen. Auch Schadenersatzforderungen werden leichter. Der Gesetzentwurf befindet sich nun in der Ressortabstimmung und könnte bis Ende des Jahres Gesetz werden.
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