Politik

Viele Regierungsbeamte arbeiten im Sonderurlaub für die Wirtschaft

Auswärtiges Amt
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Dutzende Regierungsbeamte arbeiten in ihrem Sonderurlaub für Unternehmen und Wirtschaftsverbände, einige sogar in Leitungsfunktionen und über mehrere Jahre hinweg. Darunter ist ein Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes, der inzwischen zum Cheflobbyisten eines Autokonzerns aufgestiegen ist.
Ein weiterer Außenamtsmitarbeiter ist seit 2015 beurlaubt und seitdem für einen bekannten Großkonzern im Bereich "Internationale Beziehungen" tätigt. Ein Beamter des Bundesverkehrsministeriums steht bei einem börsennotierten Baukonzern auf der Gehaltsliste. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor, über die die "Passauer Neuen Presse" in der Dienstagsausgabe berichtet. Demnach haben seit 2004 insgesamt 41 Beamte des Bundes einen extralangen Sonderurlaub beantragt und bewilligt bekommen. Der beim Autokonzern tätige Beamte ist seit 2014 "befristet beurlaubt". Drei weitere Mitarbeiter des Außenministeriums arbeiteten von 2009 bis 2014 im Schnitt 19 Monate für den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Auch das Bundesfinanzministerium erlaubt zwei Mitarbeitern, per Sonderurlaub für vier bzw. drei Jahre einer Leitungsfunktion bei der Deutschen Bahn nachzugehen. "Diese Praxis ist hoch problematisch", kritisierte die Linken-Abgeordnete Eva-Maria Elisabeth Schreiber in der "Passauer Neuen Presse". Sie sichere den Unternehmen "über Kontakte einen privilegierten Zugang zu Ministerien" und bedeute so einen "gravierenden Interessenkonflikt". Sie fordert, dass die Bundesregierung genaue Angaben über die "ausgeliehenen" Staatsdiener mache. Die Bundesregierung selbst verteidigt den regen Austausch zwischen Ministerien und Privatwirtschaft und betont, auch der Einsatz des Außenamtsmitarbeiters bei Volkswagen liege "im besonderen Interesse der Bundesregierung". Dessen Tätigkeit steigere schließlich die Kompetenz der Außenwirtschaft und diene "dem besseren Verständnis von Wirtschaft und Bundesregierung", heißt es in der Antwort.
Deu
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.