Gesundheit

Psychotherapeutenkammer fordert flexible Krankschreibungen

Schreibtisch
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dietrich Munz, hat vorgeschlagen, die Krankschreibung von Arbeitnehmern flexibler zu handhaben. "Kranke Arbeitnehmer sollten auch nur teilweise arbeitsunfähig geschrieben werden können, also auch zu 25, 50 oder 75 Prozent", sagte Munz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).
Eine Teilkrankschreibung werde der Realität besser gerecht. Menschen seien "häufig nicht entweder uneingeschränkt gesund oder vollständig arbeitsunfähig", so Munz. Gerade bei psychischen Erkrankungen sei es häufig hilfreich, dass Patienten nicht vollständig oder zu lang aus dem Arbeitsprozess ausscheiden, sagte der oberste Standesvertreter der Psychotherapeuten. Anlass für die Forderung ist ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). In dem Entwurf für das "Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung", welches demnächst im Bundestag beraten wird, sollen Ärzte verpflichtet werden, ab einer Krankschreibung von sechs Wochen "die Option einer stufenweisen Wiedereingliederung regelmäßig zu prüfen". Die Teilnahme an dieser Maßnahme soll für die Arbeitnehmer freiwillig sein. "Wenn der Bundesgesundheitsminister darüber nachdenkt, immer prüfen zu lassen, ob nicht ein schrittweiser Wiedereinstieg in das Arbeitsleben nach einer Reha möglich ist, dann kann man auch beim Krankschreiben flexibler entscheiden", sagte Munz. Arbeit könne belastend sein und zu Arbeitsunfähigkeit führen. Wenn Arbeit aber funktioniere, "dann hat sie viele positive Seiten und kann zur Gesundung beitragen." Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, begrüßte den Vorschlag der Psychotherapeuten. "Die Debatte einer flexiblen Krankschreibung ist begrüßenswert und kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber positive Auswirkungen haben", sagte sie den Funke-Zeitungen und schlug vor: "Ein Modellprojekt wäre geeignet, eine solche Form der Krankschreibung zu testen und zu erproben."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.