Technik

Datenschutzbehörden beklagen Personalnot

Tastatur
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Datenschutzbehörden der Länder leiden unter massivem Personalmangel. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Umfrage des MDR-Magazins "Exakt".
Die Datenschutzbeauftragten kritisieren demnach eine viel zu dünne Personaldecke zur Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie fordern die Politik auf, Stellen zu schaffen, da einige Aufgaben im Moment komplett liegen blieben oder die Bearbeitung momentan sehr lange dauere. Neben neuen Verwaltungsaufgaben und Pflichtkontrollen haben vor allem zahlreiche Beschwerden und Beratungsanfragen aus der Bevölkerung zu einer sprunghaften Steigerung des Arbeitsaufkommens geführt. Durchschnittlich registrierten die Datenschutzbehörden laut Umfrage mindestens eine Verdoppelung der Geschäftseingänge von 2017 zu 2018. Rheinland-Pfalz verzeichnet sogar viermal so viele Eingänge. Das Stellenwachstum hat mit dem Arbeitsaufkommen jedoch nicht Schritt gehalten: Gab es 2014 bundesweit 443 Stellen in den Datenschutzbehörden, sind es 2019 nur 176 mehr. "Es gilt ein verschärftes Recht in Europa, aber die Rechtsdurchsetzung bleibt ein Stück dahinter zurück", sagte der Datenschutzbeauftragte aus Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, dem Magazin. Bereits vor zwei Jahren war klar, dass aufgrund der DSGVO erhebliche Mehrarbeit anfallen wird. Ein Gutachten, welches im Auftrag aller Landesbeauftragten für Datenschutz erstellt worden ist, ermittelte damals einen zusätzlichen Personalbedarf für jede Aufsichtsbehörde von insgesamt bis zu 32 Stellen, also bundesweit bis zu 512 Stellen mehr. Nur die Behörden in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zeigten sich zufrieden mit ihrem Personalzuwachs. Schon vor Einführung der DSGVO waren die Datenschutzbehörden in weiten Teilen personell schlecht aufgestellt. "Meine Behörde verfügt derzeit, Anfang 2017, über fast die gleiche Anzahl von Stellen (21) wie zur Anfangszeit ihres Bestehens (1993 19 Stellen), obwohl sich die Aufgaben seither [...] enorm ausgeweitet haben", hielt der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig laut "Exakt" bereits 2017 in einem Bericht fest.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.