Gesundheit

Bericht: Krankenkassen sollen teurere Pflegereform finanzieren

Mann im Rollstuhl
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die von der schwarz-roten Koalition geplante Pflegereform könnte deutlich teurer werden als bislang vorgesehen: Laut eines Berichts der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe) gibt es deshalb im Haus von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Überlegungen, die derzeit finanziell gut ausgestatteten Krankenkassen an der Finanzierung zu beteiligen. Konkret wird demnach erwogen, den Kassen die medizinische Betreuung von Pflegefällen in Rechnung zu stellen, die sogenannte Behandlungspflege.
Unter Behandlungspflege werden Leistungen verstanden wie zum Beispiel das Messen des Blutdrucks, Wundversorgung oder Verbandswechsel. Diese fallen vor allem in Heimen an und kosten pro Jahr etwa zwei Milliarden Euro, berichtet die Zeitung. Obwohl diese Leistungen eher in den Bereich der medizinischen Betreuung gehören und nicht zur direkten Pflege, wird diese Summe derzeit von den Pflegekassen gezahlt. Bei einer Übertragung auf die Krankenkassen würden also zusätzliche Mittel frei. Die Koalition hat ihre Pflegereform in zwei Stufen aufgeteilt. Während über die erste Stufe noch im Parlament beraten wird, arbeitet Gröhes Ministerium bereits am Entwurf der zweiten, schreibt die SZ. Diese soll bewirken, dass geistig erkrankte Pflegefälle genauso von den Leistungen der Pflegeversicherung profitieren wie solche, die körperliche Gebrechen haben. Doch drohe dieses Vorhaben mehr Geld zu kosten als die bislang veranschlagten 2,5 Milliarden Euro. Experten gehen laut SZ von mehr als einer Milliarde Euro zusätzlich aus, weshalb das Gesundheitsministerium nach neuen Finanzquellen suche. Im Gegensatz zu den Pflegekassen schwimmen die Krankenkassen derzeit in Geld: Die Überschüsse im System belaufen sich auf knapp 30 Milliarden Euro, berichtet die Zeitung weiter. Dieses Geld habe schon mehrmals Begehrlichkeiten geweckt. So habe Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zum Beispiel den Bundeszuschuss an das Gesundheitssystem gekürzt, um einen Haushalt ohne neue Schulden vorlegen zu können. Die Überlegungen im Gesundheitsministerium gehen der Zeitung zufolge in eine ähnliche Richtung. Argumentiert werde, dass die Behandlungspflege in die Zuständigkeit der Krankenkassen gehöre. Man habe sie bei der Einführung der Pflegeversicherung vor 20 Jahren lediglich aus Kostengründen bei der Pflegeversicherung angesiedelt, um die damals notleidenden Krankenkassen zu entlasten. Entschieden sei noch nichts, es gebe gewichtige Argumente, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Die Gegner verweisen laut SZ darauf, dass die Patienten unter den unterschiedlichen Zuständigkeiten leiden würden. Pflegerische Entscheidungen würden dann anhand der Frage getroffen, wer die Leistungen zahlen müsse - Pflegekasse oder Krankenkasse. Auch auf die Beitragszahler würde sich die Verschiebung der Zuständigkeiten nachteilig auswirken. Durch sie würden die Beiträge für die Krankenkasse schneller steigen als bislang angenommen. Das gehe dort aber künftig alleine zu Lasten des Arbeitnehmers. Bei der Pflegeversicherung hingegen tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zu gleichen Teilen.
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