Gesundheit

AOK-Chef drängt auf klare Gesetze gegen Bonuszahlungen für Chefärzte

Arzt bei einer Operation
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Pläne der Koalition, den Boom mit teuren Operationen in Deutschland mit Hilfe von Empfehlungen der Bundesärztekammer und des Dachverbands der Kliniken zu stoppen, stoßen bei den Krankenkassen auf scharfe Kritik. Am Wochenende forderte AOK-Chef Uwe Deh im Gespräch mit dem "Handelsblatt" statt dessen klare gesetzliche Vorgaben, um zu verhindern, dass Krankenhäuser mit Mengen-Boni für Chefärzte und anderes leitendes Personal weiter das Geschäft mit lukrativen Operationen anheizen können.
"Es bringt nichts, wenn die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Bundesärztekammer Empfehlungen für Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen herausgeben sollen. Das kann die DKG doch heute schon und genau deshalb stehen wir jetzt vor den Problemen" sagte der geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes. Konkret plant die Koalition aus Union und FDP, Bundesärztekammer und DKG gesetzlich zu verpflichten, bis Ende April Empfehlungen für Zielvereinbarungen abzugeben, die "insbesondere die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen sichern". Außerdem sollen die Krankenhäuser Patienten in Zukunft offen legen, für welche Leistungen Provisionen gezahlt werden. Deh hält das für reine Symbolpolitik. "Mit unverbindlichen Empfehlungen werden Patienten und Ärzte bis zum St. Nimmerleinstag auf bessere Bedingungen für ihre Arbeit warten." Nötig sei eine Situation, in der jeder Arzt rein nach medizinischen Kriterien und frei von ökonomischem Druck entscheiden kann. "Deshalb müssen wir den Schutz von Patienten und Ärzten jetzt schnell gesetzlich klar normieren. Zielvereinbarungen von Ärzten müssen Zielvereinbarungen für Patienten sein. Dabei kann es dann nur um Qualität und Behandlungserfolg und nicht um Mengenboni gehen", sagte Deh. Konkret schlägt der AOK-Chef vor, nach dem Vorbild der Regelungen im Kreditwesengesetz für Bonuszahlungen an Banker das Gesundheitsministerium zu ermächtigen, per Rechtsverordnung klare Vorgaben für die Vergütungsstruktur beim leitenden Krankenhauspersonal zu machen.
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