Technik

Maas rügt Facebook und droht mit "rechtlichen Konsequenzen"

Heiko Maas
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat auf einen Bericht über die ungenügende Löschpraxis von Facebook reagiert und mit "rechtlichen Konsequenzen" gedroht: "Wir erwarten, dass sich die Löschpraxis von Facebook deutlich verbessert - der Maßstab für das Löschen muss das deutsche Recht sein", sagte Maas der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagsausgabe). Der Justizminister sagte, die Meinungsfreiheit habe "eben auch Grenzen: Wenn Einträge gegen unser Strafrecht verstoßen, muss das nicht nur von der Justiz konsequent verfolgt werden. Beleidigungen, Volksverhetzungen oder Verleumdungen haben bei Facebook nichts zu suchen".
Und weiter: "Wir haben eindeutige Anforderungen an Facebook formuliert. Wir werten die Praxis des Löschens von strafbaren Inhalten in einem externen Monitoring noch bis Anfang kommenden Jahres aus." Wenn dann noch immer zu wenige strafbare Inhalte gelöscht werden würden, "müssen wir dringend rechtliche Konsequenzen ziehen". Maas wies darauf hin, das sein Ministerium bereits "sehr konkret" prüfe, Soziale Netzwerke für nicht gelöschte strafbare Inhalte haftbar zu machen. "Natürlich müssen wir am Ende auch über Bußgelder nachdenken, wenn andere Maßnahmen nicht greifen", sagte Maas, "das wäre ein starker Anreiz zum raschen Handeln". Maas forderte auch "dringend mehr Transparenz". Das Justizministerium könne sich "vorstellen, Soziale Netzwerke zu verpflichten, in überschaubaren Zeitabständen öffentlich zu berichten, wie viele Beschwerden zu strafbaren Einträgen es gegeben hat und wie sie damit umgegangen sind". Dann würde "für alle sichtbar, wie viele Meldungen und wie viele Löschungen es gibt - auch das würde den Druck auf Facebook, Twitter und Co. deutlich erhöhen". Der SPD-Politiker sagte, "Unternehmen, die mit sozialen Netzwerken sehr viel Geld verdienen", hätten eine "gesellschaftliche Verpflichtung". Kein Unternehmen könne ein Interesse daran haben, "dass seine Plattform missbraucht wird, um Straftaten zu begehen".
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