Technik

Grüne: Sanktionsmöglichkeiten gegen Telefongesellschaften ausweiten

Blonde Frau mit Telefon
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Telefonanbieterwechsel ist nach Ansicht der Grünen nach wie vor ein Hauptproblem auf dem Telekommunikationsmarkt: Die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Nicole Maisch, forderte die Bundesregierung in der "Neuen Osnabrück Zeitung" (Samstag) auf, "die Bundesnetzagentur schnellstmöglich mit weitreichenderen Sanktionsmöglichkeiten auszustatten". Die Agentur selbst müsse von ihren Möglichkeiten, dem Treiben der Unternehmen ein Ende zu setzen, umfassender Gebrauch machen.
Die Verbraucher sollten ihre Schadenersatzansprüche einfacher geltend machen können. "Die Unternehmen kommen ihren gesetzlichen Pflichten oftmals nicht nach", kritisierte Maisch. "Die Kundinnen und Kunden werden ohne Anschluss im Regen stehen gelassen." Eigentlich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Telefonanbieterwechsel innerhalb eines Tages erfolgt und im Notfall die Weiterversorgung durch den Altanbieter sichergestellt ist. Es komme jedoch immer wieder zu Wechselzeiten von mehr als zehn Tagen. Auch mehrtägige komplette Kappungen der Verbindungen seien möglich. Die Grünen hatten zuvor in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung die Beschwerden bei der Bundesnetzagentur im Telekommunikationsbereich abgefragt. Demnach gab es 2015 insgesamt 74.000 Beschwerden und Anfragen. Hauptthemen waren dabei der Anbieterwechsel, Verträge und Umzug. Speziell zum Anbieterwechsel seien im Jahr 2016 (bis zum 30. November) rund 16.600 schriftliche Beschwerden und Nachfragen bei der Agentur eingegangen. Beim Telefonanbieterwechsel sei die Anzahl der Beschwerden zwar aktuell etwas rückläufig, so Maisch, doch sei allgemein von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.