Politik

Steinmeier hat Verfassungsbedenken bei Bund-Länder-Gesetzespaket

Frank-Walter Steinmeier
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 unterschrieben, aber gleichzeitig Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer einzelnen Vorschrift innerhalb des Gesetzespakets geäußert. Das teilte das Bundespräsidialamt am Montag mit.
So habe der Bundespräsident "erhebliche Zweifel", ob Länder im Zusammenhang mit dem "Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz", das Teil des Gesetzespakets ist, die Zuständigkeit für Verwaltungsverfahren beantragen dürfen. Es spreche einiges dafür, dass eine Rückübertragung von Verwaltungsaufgaben vom Bund auf die Länder nur dann zulässig sei, wenn das Grundgesetz dies in einer Öffnungsklausel vorsehe. Durch seine Entscheidung, trotz der Bedenken zu unterschreiben, möchte Steinmeier nach eigenen Angaben das Inkrafttreten der übrigen Vorschriften zur Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen ermöglichen. Anders als das Bundesverfassungsgericht, das einzelne Vorschriften eines Gesetzes für unwirksam erklären kann, ist der Bundespräsident nicht befugt, ein ihm zur Ausfertigung vorgelegtes Gesetz nur teilweise in Kraft zu setzen. Das Gesetzespaket enthält 23 Einzelgesetze, vor allem zum bundesstaatlichen Finanzausgleich und zum Haushaltsrecht.
Deu
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.