Politik

Brexit: Briten sollen in Übergangszeit alle EU-Vorschriften befolgen

Fahnen von EU und Großbritannien
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Großbritannien soll nach dem Brexit für eine Übergangszeit weiter alle EU-Vorschriften befolgen, aber nicht über diese mitbestimmen dürfen. Das geht aus einem Entwurf für eine fraktionsübergreifende Resolution hervor, die das EU-Parlament in der kommenden Woche beschließen soll, berichtet die "Welt".
"Die Vereinbarungen für eine Übergangszeit müssen sich auf eine fortdauernde Befolgung des EU-Regelwerks gründen", heißt es darin. Dem Straßburger Resolutionsentwurf zufolge "müssen sich die Vereinbarungen für eine Übergangszeit auf eine fortdauernde Befolgung des gesamten EU-Regelwerks (Acquis) gründen, was die Einhaltung aller existierenden EU-Instrumente und Strukturen durch Großbritannien bedeutet". Das EU-Parlament besteht überdies darauf, dass "jedwede Änderungen des Acquis, die während der Übergangszeit angenommen werden, automatisch auch für Großbritannien gelten". Die Forderungen stimmen mit der juristischen Lesart der EU-Kommission für eine von London gewünschte Übergangszeit überein. Auch Premierministerin Theresa May hatte in ihrer Rede in Florenz Ende September eingestanden, dass eine auf zwei Jahre angesetzte Übergangszeit im Interesse der Wirtschaft vonnöten sein werde und dass diese "innerhalb der existierenden Struktur von EU-Vorschriften" stattfinden werde. Dennoch dürften die Forderung der Straßburger Parlamentarier in London auf heftigen Protest stoßen. Die Anhänger eines "harten Brexit" akzeptieren zwar, dass ihr Land nach dem Austritt am 29. März 2019 für eine Übergangszeit weiter im gemeinsamen Binnenmarkt bleibt. Außenminister Boris Johnson hatte dafür aber öffentlich rote Linien gezogen. So forderte der Konservative, dass "Großbritannien sich weigern muss, für den Zugang zum Binnenmarkt weiter EU-Gesetze umzusetzen". Ebenso müsse "Großbritannien es ablehnen, neue EU-Gesetze zu akzeptieren". Die Resolution des EU-Parlaments hat zwar keinen bindenden Charakter. Die Abgeordneten werden aber am Ende der Verhandlungen über den mit London getroffenen Brexit-Deal abstimmen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.