Politik

EU debattiert über schlagkräftigeres Sanktionsverfahren

EU-Fahnen
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Bundesregierung setzt sich in Brüssel dafür ein, dass Rechtsbrecher in der EU künftig mit dem Entzug von Regionalfördermitteln bestraft werden können. Das berichtet der "Spiegel".
So brachte Deutschland in einem Ministerrat Mitte November ins Gespräch, Regionalbeihilfen künftig nur noch in Ländern auszuzahlen, in denen rechtsstaatliche Grundprinzipien eingehalten werden. Die Kommission möge die Idee "ernsthaft prüfen", forderte der deutsche Vertreter. Hintergrund ist, dass das sogenannte Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags nicht die gewünschten Erfolge bringt. Zwar hatte die EU-Kommission am Mittwoch erstmals in ihrer Geschichte ein derartiges Verfahren gegen Polen eingeleitet, jedoch macht die polnische Regierung keinerlei Anstalten, die kritisierten Justizreformen zurückzunehmen. Der Fraktionschef der Europäischen Volkspartei im Europaparlament, Manfred Weber (CSU), unterstützt zwar das Vorgehen der Kommission, würde sich aber abgestuftere Sanktionsmöglichkeiten wünschen. "Das Problem des Artikel-7-Verfahrens ist, dass es nur Gewinner und Verlierer kennt", sagte er dem "Spiegel". Auch der Konstanzer Europarechtler David Thym beklagt Konstruktionsfehler des Rechtsstaatsverfahren. "Artikel 7 ist zu schwerfällig", sagte Thym. "Die Sanktion funktioniert nicht, wenn mehrere Länder gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen." Thym spielt damit auf den Umstand an, dass ein Entzug der Stimmrechte nur einstimmig erfolgen kann, Ungarn jedoch bereits angekündigt hat, eine entsprechende Entscheidung gegen Polen zu blockieren. Auch der Justiz- und Innenausschuss des Europaparlaments bemängelt die fehlende Schlagkraft der Rechtsstaatsprozedur. "Das gegenwärtige Verfahren erweist sich als ineffektiv, Bedrohungen des Rechtsstaats in der EU zu begegnen", heißt es.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.