Politik

Oberlandesgericht lässt Anklage gegen Rüstungslobbyisten nicht zu

Bundeswehr-Panzer "Leopard 2"
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage des Generalbundesanwalts wegen des "Offenbarens von Staatsgeheimnissen" gegen zwei Rüstungslobbyisten nicht zugelassen. Das berichtet die "Welt" unter Berufung auf Justizkreise.
Demnach wurde der Beschuldigte Thomas M. nach sechs Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen. Im Januar hatte die Bundesanwaltschaft Thomas M. und Martin M. festnehmen lassen. Zuvor war in einem bayerischen Rüstungsunternehmen ein Geheimdokument aufgetaucht. Es handelt sich dabei um die Kopie eines Entwurfs des Haushaltsplans aus dem Bundesverteidigungsministerium (BMVg). Das Papier war als "VS-Geheim" eingestuft und durfte somit nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Nach monatelangen Ermittlungen hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen die Rüstungslobbyisten erhoben, die das Oberlandesgericht Düsseldorf nun vorerst nicht zugelassen hat. Dort hieß es, es gebe "keine Anhaltspunkte", dass hier ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht bekannt geworden sei. Somit habe auch keine "konkrete Gefahr für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" bestanden. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft soll Thomas M., der bei einem Hersteller für Explosivstoffe beschäftigt war, eine Ablichtung des geheimen Papiers im Herbst 2016 an Martin M. weitergegeben haben. Der soll das Dokument ebenfalls weitergegeben haben. Woher es ursprünglich stammt, ist noch immer unklar. Bei dem Entwurf des Haushaltsplans des Verteidigungsministeriums handelt es sich laut Gutachten um ein "Staatsgeheimnis" im Sinne des Gesetzes, hieß es auf Seiten der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
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