Politik

73 Prozent der illegalen Einreisen laufen nicht über Österreich

Flüchtlinge
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Mit den von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) beabsichtigten Zurückweisungen an der österreichischen Grenze wird nur ein geringer Teil der aktuellen illegalen Migration erfasst. Das geht aus einer Auflistung der Bundespolizei hervor, über welche die "Rheinische Post" (Donnerstagsausgabe) berichtet.
Unter den von der Bundespolizei in den ersten fünf Monaten dieses Jahres festgestellten 18.024 unerlaubt eingereisten Personen entfielen demnach lediglich 4.935 auf den Grenzbereich zu Österreich. Über 13.000 (73 Prozent) kamen über andere Grenzen. Auch der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), dessen Land von Migrationsströmen über Polen und Tschechien besonders betroffen ist, will Flüchtlinge, die schon in einem anderen Land registriert wurden, schneller zurückführen. "Ich setze sehr darauf, dass Personen, die in der Schleierfahndung an der deutsch-polnischen oder deutsch-tschechischen Grenze aufgegriffen werden, in die Ankerzentren kommen und dort die Verfahren massiv verkürzt werden", sagte Kretschmer der Zeitung. Der baden-württembergische CDU-Landesgruppenchef Andreas Jung forderte angesichts der langen Grenzen zu Frankreich und zur Schweiz ein Rücknahmeabkommen auch mit der Schweiz. "Horst Seehofer sollte deshalb nicht nur nach Wien reisen, sondern auch mit Bern sprechen", sagte CDU-Politiker. Neben den in diesem Jahr knapp 5.000 illegalen Einreisen aus Österreich kamen nach der Statistik der Bundespolizei 2.039 über die Schweiz, 1.905 über Tschechien, 1.622 über Frankreich, 857 über Belgien, 815 über Dänemark, 789 über Polen und 627 über die Niederlande. An den Flughäfen schrieb die Bundespolizei 3.747 Anzeigen wegen illegaler Einreise, an den Seehäfen 591.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.