Politik

Umweltbundesamt und Umweltrat kritisieren Flächenverbrauch

Umweltbundesamt
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Das Umweltbundesamt und der Sachverständigenrat für Umweltfragen haben die Bundesregierung wegen des hohen Flächenverbrauchs in Deutschland kritisiert. Das berichtet das ARD-Politikmagazin "Report Mainz".
Die Bundesregierung setze im Moment Anreize, die den Flächenverbrauch förderten, sagte Gertrude Penn-Bressel, Fachgebietsleiterin Nachhaltige Entwicklung im Umweltbundesamt, dem Magazin. "Sie muss wieder mehr Bodenbewusstsein entfalten und den Boden als nicht vermehrbare Ressource schützen." Der stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrats für Umweltfragen, Manfred Niekisch, sagte, dass das Thema Boden von der Bundesregierung momentan "stark vernachlässigt" werde. Hintergrund der Kritik ist der hohe Flächenverbrauch in Deutschland und die damit einhergehende Versiegelung von Boden. Nach den aktuellsten vorliegenden Zahlen gehen in der Bundesrepublik jeden Tag 61 Hektar Boden für Siedlungs- und Verkehrsflächen verloren. Das entspricht der Fläche von rund 85 Fußballfeldern, berichtet "Report Mainz". Spitzenreiter unter den Bundesländern beim Flächenverbrauch ist demnach Bayern mit rund zwölf Hektar täglich, gefolgt von Niedersachsen mit rund zehn Hektar und Nordrhein-Westfahlen mit rund neun Hektar Flächenverbrauch am Tag. Experten gehen davon aus, dass rund die Hälfte der verbrauchten Fläche versiegelt wird, also unter Beton verschwindet. "Das ist ein viel zu hoher Verbrauch", sagte Niekisch. Der Boden sei nicht vermehrbar, sondern endlich. Auch Penn-Bressel sagte, dass der Flächenverbrauch zu hoch sei. "Es kann nicht sein, dass wir pro Kopf immer mehr Fläche verbrauchen." Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch bis 2030 auf weniger als 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Ursprünglich sollte das Ziel bereits bis 2020 erreicht sein. "Es sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Dabei sind Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen gefordert", teilte das Bundesumweltministerium dem ARD-Politikmagazin mit.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.