Politik

Städtetag will Weitergabe von Bundesmitteln für Integration

Frau mit Kopftuch und Frau ohne Kopftuch
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass der Bund seinen Beitrag zur Finanzierung der Flüchtlingskosten 2019 fortsetzt. Damit das Gesetz, das am Mittwoch im Bundeskabinett behandelt wird, die Kommunen gut unterstützt, müssten die Länder die Bundesmittel für die Integration aber auch weitergeben, sagte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Helmut Dedy, der "Heilbronner Stimme" (Mittwochsausgabe).
Es sei gut, dass der Bund weiterhin die Integrationspauschale zahle. Es gehe bisher um zwei Milliarden Euro. "Dieses Geld kommt aber noch nicht in allen Ländern vollständig bei den Kommunen an. Das muss sich ändern", so Dedy. Denn die Kommunen erbrächten zum weitaus größten Teil die Leistungen für Integration, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung und durch Schulen. Der Städtetag bewertet es positiv, dass der Bund im Jahr 2019 weiterhin die Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge finanzieren will. Einen Teil der bisherigen Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Bezieher von Hartz-IV-Leistungen wolle der Bund allerdings in Zukunft auf anderem Weg über die Umsatzsteuer den Gemeinden zur Verfügung stellen. "Das ist problematisch und führt zu Nachteilen für Städte und Regionen mit besonders hohen Sozialausgaben. Sie erhalten dann weniger Mittel", so Dedy. Um das zu vermeiden, plädiere man für eine Grundgesetzänderung. "Dann könnte der Bund seine Beteiligung an den Unterkunftskosten auf über 50 Prozent erhöhen. Das hat auch der Bundesrat kürzlich gefordert", so Dedy. Der Städtetags-Hauptgeschäftsführer forderte schließlich Bund und Länder auf, auch eine Finanzierungsregelung für geduldete Flüchtlinge zu schaffen: "Es wächst die Zahl geduldeter Menschen, die von den Kommunen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die dadurch entstehenden Kosten sollten Bund und Länder maßgeblich mitfinanzieren." Dieses Thema müsse im Gesetzgebungsverfahren zur Flüchtlingsfinanzierung aufgegriffen werden, so Dedy. Der Bund greift Ländern und Kommunen stärker als geplant unter die Arme und will sie mit weiteren Milliardensummen etwa bei den Flüchtlingskosten entlasten. Insgesamt stellt der Bund im Rahmen eines Gesetzentwurfes, der am Mittwoch beschlossen werden soll, 2019 weitere 6,85 Milliarden Euro an Hilfen für Flüchtlinge und sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.
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