Politik

SPD will parlamentarische Kontrolle von Rüstungsexporten

Bundeswehr-Panzer "Marder"
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Im Streit um deutsche Rüstungsexporte in Kriegs- und Krisengebiete fordert die SPD von der Bundesregierung mehr Informationsrechte für den Bundestag. "Bislang gibt es für das Parlament keine Möglichkeit, vertiefte Erkenntnisse zu Waffenlieferungen zu erhalten", sagte SPD-Verteidigungsexperte Thomas Hitschler dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagsausgaben).
Der halbjährliche Rüstungsexportbericht der Bundesregierung reiche nicht aus, und parlamentarische Anfragen würden in der Regel mit Verweis auf die Wahrung von Geheimhaltungspflichten gar nicht erst beantwortet. "Wir pochen schon lange auf mehr Transparenz", so Hitschler. Die SPD-Fraktion stützt ihre Forderung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. In dem siebenseitigen Papier, über das die Zeitungen berichten, heißt es, der "Bundestag könnte in der Geschäftsordnung ein Untergremium für Rüstungskontrolle vorsehen" und deren Mitglieder "zur Geheimhaltung verpflichten". Als Beispiele für ähnliche Regelungen nennt das Dossier das Untersuchungsausschussgesetz sowie das Gesetz zur Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes. Laut Bundesverfassungsgericht "dürfte es dem Bundestag unbenommen sein, durch ein Untergremium die Möglichkeit einer zusätzlichen parlamentarischen Kontrolle zu schaffen. Rechtsgrundlage dafür ist sein Selbstorganisationsrecht". Unter die zusätzliche Kontrolle könnten Aspekte fallen, die zu einer "Steigerung der Kontrolltiefe" führen würden. "Es ist unverantwortlich, dass heikle Waffenlieferungen, zum Beispiel nach Saudi-Arabien, nach wie vor von der Bundesregierung genehmigt werden können, ohne dass der Bundestag darüber umgehend informiert wird", so Hitschler. Ein Vertrauensgremium für Rüstungskontrolle könne Abhilfe schaffen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages unterstützt Bundestagsabgeordnete bei der Ausübung ihrer Mandatstätigkeit. Seine Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages wieder, sondern stützen sich auf die aktuelle Rechtsprechung.
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