Politik

Bundesländer machen knapp 20 Milliarden Euro Überschuss

Euroscheine
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die 16 Bundesländer steuern auf einen neuen Rekord-Überschuss zu. Allein in den ersten neun Monaten haben die Bundesländer einen Haushaltsüberschuss von 19,6 Milliarden Euro erzielt – das waren 6,9 Milliarden Euro mehr als im Vorjahreszeitraum.
Dies geht aus einer internen Übersicht des Bundesfinanzministeriums hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet. Demnach erwirtschafteten alle 16 Länder in den ersten drei Quartalen Überschüsse. Den höchsten erzielte Bayern mit einem Plus von 3,5 Milliarden Euro, dahinter folgt Niedersachsen mit einem Plus von 2,8 Milliarden Euro, Berlin mit 2,3 Milliarden Euro und Baden-Württemberg mit einem Überschuss von 1,8 Milliarden Euro. Selbst die einstigen Sorgenkinder unter den Ländern stehen derzeit finanziell gut da: Das Saarland schaffte ein Plus von 165,8 Millionen Euro, Bremen von 430 Millionen Euro und Schleswig-Holstein von 576,4 Millionen Euro. Auch NRW liegt mit einem Überschuss von 691 Millionen Euro klar in den schwarzen Zahlen. "Die Entwicklung der Länderhaushalte stellt sich auch Ende September weiterhin deutlich günstiger dar als im Vorjahreszeitraum", heißt es in der Übersicht – und schon 2017 war ein Rekordjahr gewesen. Dass die Entwicklung in diesem Jahr noch besser ist, liegt an den weiter gut laufenden Steuereinnahmen. Die Einnahmen der Länder erhöhten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum nochmals um 4,7 Prozent, "während die Ausgaben nur um 2,3 Prozent anstiegen", heißt es in dem Papier. Zudem sanken die Zinsausgaben um 8,6 Prozent. Der sich abzeichnende Rekord-Überschuss könnte allerdings die Fronten zwischen Bund und Ländern in den anstehenden Verhandlungen über die Verteilung der Flüchtlingskosten weiter verhärten. Die Länder fordern dauerhafte Entlastungen durch den Bund. Das Finanzministerium lehnt die Forderungen jedoch ab – auch unter Verweis auf die gute Haushaltslage der Länder.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.