Politik

Bei Brexit-Aufschub müssen Briten an Europawahl teilnehmen

Wahlaufforderung für "Brexit"-Referendu
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Sollte Großbritannien zum Zeitpunkt der Europawahlen im Mai noch Mitglied der Europäischen Union sein, wäre eine Teilnahme an den Wahlen unvermeidlich. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Europäischen Parlaments, über das der "Spiegel" berichtet.
"Sollte das Vereinigte Königreich in der Zeit der Europawahlen noch Mitglied der EU sein, hätte es die Pflicht, Wahlen abzuhalten, um vor der Einsetzung des Parlaments Abgeordnete zu bestimmen", heißt es darin. Alles andere sei ein Verstoß gegen europäisches Recht, so die Parlamentsjuristen. Dieses Szenario könnte eintreten, falls Großbritannien vor dem Austrittsdatum Ende März eine Verlängerung der Frist des Artikels 50 des EU-Vertrags beantragt. Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz zeigte sich dafür offen. "Ein Aufschieben des Austritts um ein paar Monate ist zwar noch nicht des Rätsels Lösung, aber es würde besser sein als ein ungeordneter Austritt." Um zu vermeiden, dass die Briten Europawahlen abhalten müssen, obwohl sie die EU eigentlich verlassen wollen, kursieren verschiedene Szenarien. So überlegen die Brexit-Experten im Europaparlament, die eigentlich für Anfang Juli vorgesehene Wahl des neuen Kommissionspräsidenten in den September zu verschieben. Alternativ könnten die Briten für einen bestimmten Zeitraum Parlamentarier ohne Wahl bestimmen und nach Brüssel schicken, heißt es an der Parlamentsspitze. Auf diese Weise sollen die Bedenken der EU-Juristen ausgeräumt werden. Vorbilder dafür gibt es, etwa im Falle der deutschen Wiedervereinigung oder nach dem EU-Beitritt Österreichs. "Wir haben kein Interesse daran, bei den Europawahlen noch einmal anzutreten", sagte Ashley Fox, Chef der Tory-Abgeordneten im Europaparlament, dem "Spiegel". "Das wäre Betrug am Brexit-Votum."
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