Politik

AfD will Änderungen am Verbandsklagerecht im Umweltbereich

Alternative für Deutschland (AfD)
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Angesichts der erfolgreichen Klagen auf Diesel-Fahrverbote durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will die AfD das Verbandsklagerecht im Umweltbereich ändern. Die Partei will verhindern, dass "Vereinigungen mit wenigen 100 Mitgliedern volkswirtschaftlich wichtige Projekte aufhalten oder gar verhindern", heißt es in der vorläufigen Fassung eines Gesetzentwurfs der AfD-Bundestagsfraktion, über den die "Welt am Sonntag" berichtet.
Ausräumen wolle man zudem ein "Missbrauchspotenzial". Dies sieht die AfD dort, wo Verbände "Zuwendungen von Unternehmen und Organisationen" erhalten, die "im Interesse ausländischer Wettbewerber oder Staaten agieren". Die AfD glaubt, dass die Verbände mit solchen Spenden Klagen initiieren könnten, "um ausländischen Unternehmen bei der Ausschaltung ihrer deutschen Wettbewerber zu helfen", heißt es weiter. Die DUH, die der Entwurf nicht erwähnt, hatte 2018 knapp 350 Mitglieder. Ihre Finanzierungspraxis ist umstritten, weil sich diese zu einem erheblichen Teil auf eingetriebene Strafgelder stütze. Zudem habe die DUH Spenden vom japanischen Autohersteller Toyota erhalten, der nicht primär auf die Dieseltechnologie setzt, heißt es in dem Entwurf. Die AfD will das Verbandsklagerecht nur noch solchen Verbänden zugestehen, deren Mitgliederzahl einem Tausendstel der Wahlberechtigten entspricht. Das wären in Deutschland gut 60.000. Zudem sollen Verbände "ausschließlich" dem Umweltschutz verpflichtet sein, damit wirtschaftliche Interessen ausgeschlossen werden. Einnahmen aus Strafgeldern sollen begrenzt, Spenden aus dem EU-Ausland verboten werden, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den die "Welt am Sonntag" berichtet. Ihre Finanzen sollen klageberechtigte Verbände vollständig offenlegen müssen. Der Entwurf wurde vom verkehrspolitischen AfD-Sprecher Dirk Spaniel und dem Fraktionsjustiziar Stephan Brandner erarbeitet.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.