Vermischtes

Flugsicherung hält Amazon-Drohnen für unwahrscheinlich

GDN - Bei der Deutschen Flugsicherung werden den Plänen des US-Online-Handelskonzerns Amazon, Pakete mit Drohnen auszuliefern, wenig Chancen eingeräumt. Eine Sprecherin der Flugsicherung machte im Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" deutlich, dass erhebliche bürokratische Hürden zu überwinden seien.
Bis zu drei Behörden beziehungsweise Kontrolleinrichtungen müssen in Deutschland konsultiert werden, bevor die automatischen Paketflieger starten dürften. Das Luftfahrt-Bundesamt wäre für eine eventuell notwendige Musterzulassung zuständig. Die Landesluftfahrtbehörden der Bundesländer müssen im Zweifelsfall eine Aufstiegserlaubnis erteilen. Und die Flugsicherung wäre zuständig, wenn die Drohnen im kontrollierten Luftraum fliegen, also in Bereichen, wo Instrumentenflugverkehr stattfindet. Das sind zum Beispiel Teile des Gebietes von Großstädten wie Frankfurt am Main, wo gleich nebenan ein großer Airport beheimatet ist. Dort bräuchte eine Drohne dann eine Genehmigung für jeden einzelnen Flug.
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