Vermischtes

Fall Peggy: Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für Angeklagten

GDN - Die Staatsanwaltschaft hat im Fall der 2001 in Bayern verschwundenen neunjährigen Peggy im Wiederaufnahmeverfahren einen Freispruch für den Angeklagten beantragt. "Wir haben letztendlich nur das Geständnis des Angeklagten. Wenn dieses aber möglicherweise falsch war, dann muss gelten: Im Zweifel für den Angeklagten", sagte die Staatsanwältin vor dem Landgericht Bayreuth.
Beobachter rechnen für Mittwoch mit einem Urteilsspruch. Das Mädchen war im Mai 2001 im oberfränkischen Lichtenberg spurlos verschwunden. 2004 wurde der Mann in einem umstrittenen Prozess verurteilt, obwohl es weder eine Leiche noch sonstige Spuren als Beweis gab. Die Verurteilung beruhte im Wesentlichen auf einem später widerrufenen Geständnis des Mannes.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.