Vermischtes

Kennzeichnung für authentische Produkte aus den Regionen

Identifizierung durch regionale Produkte


Bildmontage (Quelle: Roland Kreisel)
GDN - Authentische und ursprüngliche Qualitätsprodukte und Qualitätserzeugnisse werden in der globalisierten Welt von heute für die Konsumenten immer wichtiger, um sich so mit ihrer jeweiligen Region identifizieren zu können.
Bislang wurden geographische Angaben vor allem in Bezug auf landwirtschaftliche Produkte geschützt. Doch gestern hat die Europäische Kommission mit einem Grünbuch die Konsultation der Öffentlichkeit zur möglichen Ausweitung des Schutzes geografischer Ursprungsangaben eingeleitet. Die geographischen Angaben dienen vorwiegend dazu verschiedene Produkte (aus einem Herkunftsgebiet, aus einem Land, einer Region oder einen bestimmten Ort) zu kennzeichnen.
Beispielsweise Bordeaux (Wein), Vetro di Murano (Murano-Glas) oder Prosciutto di Parma (Parma-Schinken). So können auch landwirtschaftliche Produkte (Käse, Weine, Fleisch, Obst oder Gemüse) aus bestimmten Gebieten, welche besondere Eigenschaften aufweisen oder in denen traditionelle Verarbeitungsmethoden zum Einsatz kommen, EU-weit geschützt werden (u.a. Parmesan).

Doch für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse wie zum Beispiel Keramik, Marmor, Schneidwaren, Schuhe, Teppiche, Musikinstrumente usw. gibt es noch keinen einheitlichen EU-weiten Rechtsschutz. Der Verweis auf die geografische Herkunft dieser Produkte wird lediglich durch nationales Recht geschützt.
“Die Europäische Union verfügt über eine reichhaltige Vielfalt an Produkten, die auf der Grundlage überlieferten Knowhows mittels traditioneller Verarbeitungsmethoden hergestellt werden und oft in der kulturellen und sozialen Tradition bestimmter Regionen verwurzelt sind, wie Kristallwaren aus Böhmen, Schottenkaros, Marmor aus Carrara oder Teppiche aus Aubusson.“, erklärte Michel Barnier zuständiges EU-Kommissionsmitglied für Binnenmarkt und Dienstleistungen.
Barnier fügte hinzu: “Diese Produkte sind nicht nur Ausweis europäischen Wissens und Knowhows, sondern bergen auch ein beträchtliches wirtschaftliches Potenzial, das wir vielleicht noch nicht zur Gänze nutzen. Eine Ausweitung des Schutzes geografischer Angaben auf solche Produkte könnte für viele mittelständische Unternehmen und Regionen in Europa erhebliche wirtschaftliche Vorteile nach sich ziehen. Sie könnte dazu beitragen, unser einzigartiges, reichhaltiges Erbe zu bewahren und Beschäftigung und Wachstum in Europa zu fördern.“
Das Grünbuch ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil wird dargelegt, mit welchen Mitteln die geografischen Angaben derzeit auf nationaler und europäischer Ebene geschützt werden. Zudem werden die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorteile durch einen noch besseren Schutz geografischer Angaben in der EU erzielt werden können. Der zweite Teil beschäftigt sich mit technischen Fragen. Behandelt wird unter anderem die Frage wie ein EU-weiter Schutz geografischer Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse aussehen könnte.
Gefragt sind alle Interessenten. Verbraucher und Hersteller sowie der Handel und die lokalen Behörden sind nun aufgefordert, der Kommission bis 28. Oktober 2014 ihre Bemerkungen, Anregungen und Vorschläge zu übermitteln. Bei der Prüfung werden auch etwaige weitere Maßnahmen auf EU-Ebene berücksichtigt. Die Ergebnisse der der Konsultation werden nach der Erhebung veröffentlicht.
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